BSA-Akademie kooperiert mit Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband

Wer bestimmte Lehrgänge an der BSA-Akademie oder bestimmte Studienabschlüsse an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement DHfPG abgeschlossen hat, kann an einem verkürzten Kompaktlehrgang (90 statt 180 Lerneinheiten) teilnehmen und dadurch die Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport Orthopädie in den Strukturen des Deutschen Behindertensportverbandes erwerben.

Sonderlehrgang Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport

Sonderlehrgang für BSA-Absolventen

Kooperation mit dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Saarland
Der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Saarland e.V. (BRS Saarland) bietet für Personen mit bestimmten Qualifikationen der BSA/DHfPG diese Sonderlehrgänge für die Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport mit bundesweiter Gültigkeit an. Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Sonderlehrgangs erwerben die Absolventen eine Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport im Profil Orthopädie. Dadurch sind die Absolventen berechtigt, Rehasport nach § 44 SGB IX anzubieten.

Zu dem Sonderlehrgang des BRS Saarland können folgende Personengruppen zugelassen werden:

  • Absolventen der BSA-Akademie, die mindestens die folgenden Lehrgänge erfolgreich absolviert haben: Fitnesstrainer B-Lizenz und Trainer für Sportrehabilitation
  • Absolventen der DHfPG der Studiengänge Fitnessökonomie (Diplom, Bachelor of Arts), Gesundheitsmanagement (Bachelor of Arts, Master of Arts), Fitnesstraining (Bachelor of Arts), Prävention und Gesundheitsmanagement (Master of Arts)

Durch die Vorqualifikation an der Deutschen Hochschule/BSA-Akademie ist der Sonderlehrgang zur Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport des DBS mit 90 Lerneinheiten auf die Hälfte des normalen Lehrgangsumfangs verkürzt. Hierdurch sparen die Teilnehmer Zeit und Geld (weniger Unterrichtstage, weniger Übernachtungen usw.). Eine Lerneinheit umfasst dabei 45 Minuten, der Lehrgang dauert insgesamt 8 Tage (inkl. Abschlussprüfung).

Einige Lerneinheiten des Sonderlehrgangs werden durch Selbststudium und die Lernerfolgskontrolle abgedeckt. Die vollständige Teilnahme an allen Tagen des Sonderlehrgangs ist die Voraussetzung für die spätere Lizenzausstellung. Der Sonderlehrgang ist nach den Bestimmungen des Ausschusses Bildung/Lehre des Deutschen Behindertensportverbandes konzipiert und hat somit Gültigkeit in allen Bundesländern.

Weitere Infos zur „Übungsleiter-Lizenz Rehabilitationssport“