Unternehmen können ihre Mitarbeiter mit ausgewählten Lehrgängen der BSA-Akademie umfassend qualifizieren und sich eine Förderung von bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgeltes sichern. Betriebe, die ihre Beschäftigten in Kurzarbeit weiterbilden, erhalten zusätzliche Unterstützung.
Die Höhe der Zuschüsse ist u. a. abhängig von der Unternehmensgröße.
Ab sofort können Unternehmen Sammelanträge für mehrere Beschäftigte stellen, um einen Kostenzuschuss bei beruflicher Weiterbildung zu erhalten. Die Förderleistungen werden als eine Gesamtleistung bewilligt.
Qualifizieren Sie jetzt Ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit weiter und erhalten Sie 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge* für den jeweiligen Kalendermonat zurück – zusätzlich zur Förderung. Auch wenn bereits vor der Kurzarbeit eine geförderte Weiterbildung begonnen wurde, ist eine Unterbrechung nicht erforderlich. Geht die Weiterbildung über den Bezug von Kurzarbeitergeld hinaus, kann sie dennoch beendet werden.
* Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Rückzahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu erhalten.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit:
Mit der Zertifizierung als Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) durch die QUACERT ist die BSA-Akademie für die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit zugelassen.
Folgende Lehrgänge der BSA-Akademie werden gefördert:
Die genannten Weiterbildungen erfüllen mit jeweils mehr als 120 Unterrichtseinheiten eine wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung.
Gut zu wissen: Unternehmen können mehrere Mitarbeiter gleichzeitig für einen spezifischen Lehrgang oder für unterschiedliche Lehrgänge anmelden.
Hier finden Sie zum kostenfreien Download die Zertifikate der BSA-Akademie, die beim Antrag auf Förderung mit eingereicht werden.
Die Mitarbeiter des BSA-Service-Center beraten Sie gern bei Fragen zur Förderung von Lehrgängen.