Um ZPP-zertifizierte Programme anbieten zu können oder einen eigenständigen Gesundheitskurs entsprechend Ihrer Qualifikation zertifizieren lassen und anbieten zu können, müssen Sie eine Anbieterqualifikation nachweisen.
Voraussetzung für die Anbieterqualifikation ist ein staatlich anerkannter bewegungs-/ernährungsbezogener Berufs- und Studienabschluss* mit dem Nachweis von Mindeststandards an fachwissenschaftlichen, fachpraktischen und fachübergreifenden Kompetenzen.
Diese Kompetenzen werden ausschließlich von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) überprüft. Dazu erstellen Sie bei der ZPP einen Account und lassen dort Ihre Abschlüsse prüfen. Wenn Sie die entsprechenden Kriterien erfüllen, erhalten Sie Ihre Anerkennung.
Sofern Sie einen eigenständigen Präventionskurs nach § 20 SGB V entsprechend Ihrer Qualifikation planen, müssen Sie diesen von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) überprüfen und zertifizieren lassen. Dies erfolgt über die Website der ZPP.
Alternativ zur Zertifizierung eines eigens geplanten Präventionskurses können Sie (sofern Sie die Anbieterqualifikation besitzen) auch bereits ZPP-zertifizierte Programme nutzen.
In folgende BSA-Lehrgänge ist die Einweisung in Gesundheitsprogramme nach § 20 SGB V integriert. Mit entsprechender Anbieterqualifikation können Sie diese Programme also direkt im Anschluss an die Präsenzphase in die Praxis umsetzen.
„Entspannungstrainer/in“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Entspannung – Progressive Relaxation (BSA)“
„Berater/in für Stressmanagement“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Stressbewältigung (BSA)“
„Kursleiter/in Cardio“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Cardio Fitness“
„Kursleiter/in Workout“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Kraft aktiv“
„Kursleiter/in Gesundheit“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Wirbelsäulengymnastik – Kraft (BSA)“
„Kursleiter/in Pilates“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Mehr Kraft mit Pilates“
„Kursleiter/in Osteoporoseprävention“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Osteoporose Aktiv (BSA) – Präventives Krafttraining für Erwachsene“
„Kursleiter/in Fit durch die Schwangerschaft“ inkl. ZPP-zertifiziertes Programm „Fit in der Schwangerschaft – Ganzkörperkräftigungstraining (BSA)“
Weiterführende Informationen zu Präventionsprogrammen nach § 20 SGB V erhalten Sie bei der Zentralen Prüfstelle Prävention sowie im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands.
Zudem beantwortet Ihnen das BSA-Service-Center gern Ihre Fragen. Jetzt anrufen und kostenfrei über das Thema §-20-Präventionsprogramme informieren: Tel. +49 681 6855 143.