Fernunterricht ist eine Form der Aus- bzw. Weiterbildung, die staatlich geregelt ist und maximalen Verbraucherschutz gewährleistet. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ist die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet über die Zulassung von Fernunterrichtslehrgängen und prüft unter anderem die inhaltliche Konzeption, die Lernmaterialien, die verbraucherfreundliche Gestaltung der Ver-träge und die Werbeaussagen.
Damit können Sie sicher sein, dass Ihr angestrebtes Bildungsziel mit den BSA-Lehrgängen auch zu erreichen ist. Achten Sie deshalb bei der Wahl Ihres Bildungspartners auf den ZFU-Zulassung der Fernunterrichtslehrgänge.