Rehasport

Die Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbände bieten für Personen mit bestimmten Qualifikationen der BSA-Akademie sowie der Deutschen Hochschule Sonderlehrgänge an.

Sonderlehrgang für BSA/DHfPG-Absolventen

Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Sonderlehrgangs erwerben die Absolventen eine Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport im Profil Orthopädie. Dadurch sind die Absolventen berechtigt, in einer anerkannten Einrichtung Rehasport nach § 64 SGB IX anzubieten. Voraussetzung ist die Anerkennung der Einrichtung durch den jeweiligen Landesbehindertensportverband.

Vorteile und Vergütung für Inhaber der Übungsleiter-Lizenz

Beim Rehabilitationssport handelt es sich nach § 64 SGB IX Abs 1 Nr. 3 um eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Rehabilitationssport wird indikationsgerecht vom Arzt über einen begrenzten Zeitraum verordnet und von den Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung) bezahlt.

In der Regel enthält eine ärztliche Verordnung über Rehabilitationssport 50 Übungseinheiten (UE), die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können. Jede Übungseinheit wird i. d R. mit 5,25 Euro vergütet. Die Höhe der Gesamtvergütung für eine Rehabilitationssportverordnung beträgt somit 262,50 Euro.

Anbieter von Rehabilitationssport sind in der Regel Sportvereine. Zunehmend wird Rehabilitationssport aber auch von Fitness- und Gesundheitseinrichtungen angeboten, sofern die Anerkennung der Einrichtung durch den jeweiligen Landesbehindertensportverband erfolgt ist.

Zulassungsvoraussetzungen für Sonderlehrgang

Zu den Sonderlehrgängen der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbände können folgende Personengruppen zugelassen werden:
 

Diese Qualifikationen sind im Ausbildungssystem des Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) bundesweit anerkannt. Personen mit diesen Qualifikationen sind dazu berechtigt, an den Sonderlehrgängen für Fitnesstrainer des DBS teilzunehmen. Die Anerkennung der Qualifikationen ist für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 gültig.

Verkürzte Lehrgangsdauer - bundesweite Gültigkeit

Durch die BSA/DHfPG Vorqualifikation ist der Sonderlehrgang mit 90 Lerneinheiten auf die Hälfte des normalen Lehrgangsumfangs verkürzt. Hierdurch sparen die Teilnehmer Zeit und Geld (weniger Unterrichtstage, weniger Übernachtungen usw.). 

Der Sonderlehrgang ist nach den Bestimmungen des Ausschusses Bildung/Lehre des Deutschen Behindertensportverbandes konzipiert und hat somit Gültigkeit in allen Bundesländern.

Kooperationen

Die BSA-Akademie koopieriert bzgl. der Sonderlehrgänge mit dem Behinderten-und Rehabilitations-Sportverband Saarland sowie mit dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt.

Die Ausschreibungen dieser beiden Verbände finden Sie hier:

Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Saarland e. V.: https://brs-saarland.de/index.php?id=157&L=82
Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V.: https://www.bssa.de/aus-und-fortbildung/

Neben diesen beiden Kooperationspartnern können die Sonderlehrgänge auch bei allen anderen Landesverbänden absolviert werden.

Für weitere Fragen steht ebenso das Service-Center der BSA-Akademie unter Tel. +49 681 6855-143 oder per Mail service-center@dhfpg-bsa.de zur Verfügung.