EMS-Ausbildungen

Seit dem 01.01.2023 dürfen nur Personen EMS-Training am Kunden anwenden, die nachweislich über die er forderliche „Fachkunde EMF“ (EMF = Elektromagnetische Felder) zur Muskelstimulation verfügen, dies ergibt sich aus Paragraf 4 der Ver ordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Um die Fachkunde auf dem aktuellen Stand zu halten, ist alle fünf Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung vorgeschrieben.

Zertifizierungsprogramm „Fachkunde EMF“ der BSA-Zert
Eine solche Personenzertifizierung wird von der BSA-Zert, dem Zertifizierungspartner der BSA-Akademie, mit ihrem Zertifizierungsprogramm „Fachkunde EMF“ zur Muskelstimulation (Nieder frequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) angeboten. Für die Erstzertifizierung durch die BSA-Zert ist die Teilnahme an einer Schulung laut NiSV verpflichtende Voraus-setzung. Diese wird von der BSA-Akademie mit dem Lehrgang „EMS-Trainer/in“ angeboten.

Aufbauqualifikation