Teilnahme am Lehrgang „EMS-Trainer/in" oder „EMS-Trainer/in (hybrid)“ der BSA-Akademie oder einem Lehrgang, der von einer akkreditierten Stelle zur Erlangung der Fachkunde EMF im Bereich Stimulation anerkannt ist. In diesem Fall ist mitzuteilen, von welcher akkreditierten Stelle der Bildungsträger anerkannt ist.
Für die Zertifizierungsprüfung zur „Fachkunde EMF“ zur Stimulation gelten die Allgemeine Prüfungs- und Zertifizierungsordnung sowie die Durchführungsbestimmungen der BSA-Zert.
* NiSV = Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
** EMF = Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte)
ArtKlausur
Gültigkeit des Zertifikates:
5 Jahre
Termine/Anmeldung:
Die Prüftermine finden direkt im Anschluss an den BSA-Lehrgang „EMS-Trainer/in“ statt. Alle aktuellen Lehrgangs- und somit Prüftermine sowie eine direkte Anmeldung finden Sie hier.
Für die Qualifikationen der BSA-Akademie stehen jährlich viele hundert Termine an den Lehrgangszentren in Deutschland (bundesweit) und Österreich zur Auswahl. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Termine des gewählten Lehrgangs.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlichte im März 2020 die neuen Anforderungen an den Erwerb der „Fachkunde EMF“ zur Stimulation (Niederfrequenz-, Gleichstrom und Magnetfeldgeräte). Nach Artikel 4 § 4 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) muss der Betreiber einer Anlage seit dem 1. Januar 2023 sicherstellen, dass die Person, die die Anlage anwendet, die erforderliche Fachkunde besitzt. Die Fachkundekompetenz kann durch die Teilnahme an einer geeigneten Schulung erworben werden. Die Bestätigung der „Fachkunde EMF“ wird durch den erfolgreichen Abschluss einer Zertifizierungsprüfung belegt. Damit die Fachkunde stets dem aktuellsten Stand entspricht, ist nach § 4 Absatz 3 NiSV mindestens alle fünf Jahre die Teilnahme an einer geeigneten Fortbildung inkl. Rezertifizierung notwendig.
Die nach der Strahlenschutzverordnung geforderte Schulung kann im Rahmen des Lehrgangs „EMS-Trainer/in“ bei der BSA-Akademie absolviert werden. Die Teilnehmer erwerben damit die gesetzlich vorgeschriebenen Kompetenzen, die bei einer Erstzertifizierung zur „Fachkunde EMF“ zur Stimulation gemäß NiSV nachgewiesen werden müssen. Ein besonderer Vorteil bei der BSA-Akademie ist, dass die Zertifizierung „Fachkunde EMF“ zur Stimulation durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle BSA-Zert direkt im Anschluss an den Lehrgang erfolgt. Das bedeutet: Am zweiten Tag der Präsenzphase legen Sie nachmittags direkt nach dem BSA-Lehrgang die Prüfung im Rahmen der Zertifizierung bei der BSA-Zert ab.
TIPP: Der Lehrgang „EMS-Trainer/in“ wird in zwei Varianten angeboten:
Weitere Informationen finden Sie bereits jetzt unter www.bsa-akademie.de/ems.