Für die staatlich geprüften und zugelassenen Lehrgänge der BSA-Akademie stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Von der staatlichen Bildungsprämie über regionale Förderprogramme, der Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit, spezieller Programme für Bundeswehrangehörige bis hin zu Umschulungsmaßnahmen durch Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften.
Zielgruppe: Erwerbstätige, Angestellte und Selbständige mit Berufsabschluss und/oder mehrjähriger Berufserfahrung können diese Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen.
Förderung: Lehrgangsgebühren als zinsgünstiges Darlehen zzgl. eines Zuschusses von 50 % der Lehrgangsgebühren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Existenzgründer einen erhöhten Zuschuss erhalten.
Qualifikation: Fitnessfachwirt/in (IHK); Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung (IHK) sowie Gepr. Meister/in für Bäderbetriebe mit öffentlich-rechtlicher Prüfung
Infos zum Aufstiegs-BAföG unter www.aufstiegs-bafoeg.info.
Zielgruppe: Arbeitssuchende bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen; außerdem berufstätige Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, sowie Beschäftigte in Kurzarbeit
Förderung: Lehrgangsgebühren
Qualifikation: Aktuell werden folgende Fortbildungen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert: Fitnessfachwirt/in, Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung, Fitnesstrainer/in-B-Lizenz, EMS-Trainer/in, Fitnesstrainer/in-A -Lizenz und Trainer/in-A-Lizenz Kraft- und Functional Training
Qualifizierungsoffensive: Als neue Leistung der Beschäftigtenqualifizierung steht ab dem 1. April 2024 das Qualifizierungsgeld für Unternehmen und deren Mitarbeiter zur Verfügung.
Wichtig:
Auch Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr erreicht haben, können beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine Förderung bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Rücktritts- und Sonderkündigungsrecht:
Lehrgangsteilnehmer, deren Antrag auf Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit abgelehnt wird, haben ein gesondertes Rücktrittsrecht. Zudem haben sie ein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Arbeitsaufnahme während der Maßnahme.
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (ams.at)
Zielgruppe: Arbeitskräfte, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben, weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine Berufsbildende mittlere Schule (BMS) abgeschlossen haben sowie Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als die Pflichtschule absolviert haben.
Förderung: 50 % der Kursstunden sind für Arbeitskräfte, die die individuellen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, förderbar.
Qualifikation: Alle Lehrgänge der BSA-Akademie sind zur Förderung zugelassen.
Regionale Förderprogramme (bildungszuschuss.at)
Zielgruppe: Beschäftigte in Vorarlberg (unter Beachtung individueller Zugangsvoraussetzungen)
Förderung: bis zu einem Viertel der Kurs- und Prüfungsgebühren, jedoch maximal 2.500 EUR
Qualifikation: Fitnessfachwirt/in (IHK); Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung (IHK), Gepr. Meister/in für Bäderbetriebe (Führungskraft für Bäderbetriebe) mit öffentlich-rechtlicher Prüfung
Alle Angaben zu den hier genannten Förderprogrammen sind ohne Gewähr.
Zur Förderung von beruflicher Weiterbildung stehen auch regionale Förderprogramme zur Verfügung. Diese Förderprogramme sind in der Regel auf Unternehmen und/oder Einzelpersonen, die in den jeweiligen Bundesländern wohnen bzw. arbeiten, beschränkt.
Zielgruppe: Angestellte und/oder Selbständige sowie Unternehmen (je nach Bundesland unterschiedlich)
Qualifikation: Alle Lehrgänge der BSA-Akademie sind zur Förderung zugelassen.
Zielgruppe: Soldaten auf Zeit (SaZ) und Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) können diese Fördermöglichkeit nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen in Anspruch nehmen
Förderung: Lehrgangsgebühren können, in Abhängigkeit von der Dauer der Dienstzeitverpflichtung, während und nach der Wehrdienstzeit gewährt werden.
Qualifikation: Alle Lehrgänge der BSA-Akademie sind zur Förderung durch den BFD zugelassen.
Zielgruppe: Personen, die aus gesundheitlichen Gründen (RV) bzw. aufgrund von Unfallfolgen bzw. Berufskrankheiten ihren Beruf nicht mehr ausüben können (BG)
Förderung: Lehrgangsgebühren
Qualifikation: Es werden komplexe Fortbildungen empfohlen wie z.B.: Fachwirt- und Profilqualifikationen u. a. Fitnessfachwirt/in, Fitnesstrainer/in-A-Lizenz und Lehrer/in für Fitness, empfohlen.
Hinweis: Bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. der Berufsgenossenschaft kann der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden.
Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung können ggf. steuerlich geltend gemacht werden. Bei Angestellten sind diese Aufwendungen als Werbungskosten und bei Selbstständigen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Diese Möglichkeit steht Ihnen im Rahmen Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. Ihrer Einkommenssteuererklärung zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich dazu von Steuerfachleuten beraten.