Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) hat die Qualifikationen Fitnesstrainer/in-B-Lizenz und Trainer/in für Sportrehabilitation sowie Lehrer/in für Fitness der BSA-Akademie für weitere zwei Jahre zum Ausbildungssystem des DBS anerkannt. Inhaber/innen dieser Qualifikationen sind damit weiterhin zum Sonderlehrgang für vorqualifizierte Trainer/innen innerhalb des DBS zugelassen.
Durch die Vorqualifikation an der BSA-Akademie ist der Sonderlehrgang zum/zur Übungsleiter/in B Rehabilitationssport des DBS mit 90 Lerneinheiten auf die Hälfte des normalen Lehrgangsumfangs verkürzt. Hierdurch sparen die Teilnehmer Zeit und Geld (weniger Unterrichtstage, weniger Übernachtungen usw.). Eine Lerneinheit umfasst dabei 45 Minuten, der Lehrgang dauert insgesamt 8 Tage (inkl. Abschlussprüfung).
Einige Lerneinheiten des Sonderlehrgangs werden durch Selbststudium und die Lernerfolgskontrolle abgedeckt. Die vollständige Teilnahme an allen Tagen des Sonderlehrgangs ist die Voraussetzung für die spätere Lizenzausstellung. Der Sonderlehrgang ist nach den Bestimmungen des Ausschusses Bildung/Lehre des Deutschen Behindertensportverbandes konzipiert und hat somit Gültigkeit in allen Bundesländern. Dadurch sind die Absolventen berechtigt, Rehasport nach § 64 SGB IX anzubieten.
Weitere Informationen:
Kooperationspartner Behinderten-und Rehabilitationssportverband Saarland (BRS)