EMS-Betreiber haben Handlungsbedarf – Kontrollen durch Behörden angekündigt

Neben der bereits bestehenden Melde-, Aufklärungs- und Dokumentationspflicht für EMS-Studios, muss das Trainingspersonal ab 01.01.2023 zudem über einen gesetzlich vorgeschriebenen Fachkundenachweis verfügen, um ein EMS-Training durchführen zu dürfen. Einige Bundesländer haben bereits entsprechende Kontrollen von EMS-Studios angekündigt.

 

EMS-Training – neue Regeln nach der Strahlenschutzverordnung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat neue Anforderungen zum EMS-Training veröffentlicht, die in der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) geregelt sind. Hierzu gehört auch der Erwerb der „Fachkunde EMF (EMF = Elektromagnetische Felder)“ zur Stimulation gemäß NiSV. Dieser Nachweis ist zukünftig für Personal von EMS-Studios verpflichtend.

Ziel der nachzuweisenden Fachkunde soll es sein, die Sicherheit im Umgang mit nichtionisierender Strahlung am Menschen zu erhöhen.
EMS-Anlagen müssen zukünftig gewährleisten, dass die Person, die die EMS-Geräte anwendet, über die erforderliche Fachkunde verfügt – so sieht es Artikel 4 § 4 NiSV vor.

Achtung: Bereits vor längerer Zeit absolvierte EMS-Ausbildungen entsprechen nicht den Anforderungen der erforderlichen Fachkunde. Alle EMS-Betreiber haben somit Handlungsbedarf!

Das BMUV und die Länder weisen darauf hin, dass die Vollzugsbehörden ein Bußgeld von bis zu fünfzigtausend Euro verhängen können, wenn sie bei ihren Kontrollen Verstöße gegen die Vorschriften der NiSV feststellen.

Fachkunde EMF

Die BSA-Akademie bietet einen Fernlehrgang mit zwei Präsenztagen an, welcher den Anforderungen der gesetzlich geforderten „Fachkunde EMF“ zur Stimulation entspricht. Der Fachkundenachweis ist mit einer Zertifizierungsprüfung durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle BSA-Zert, sichergestellt.

Da diese Qualifikation für den gesamten Branchensektor vonnöten ist, werden die Kapazitäten der Bildungsanbieter gerade zum Ende der Frist ausgeschöpft sein. Wer sich frühzeitig anmeldet und die Fachkunde noch in diesem Jahr erwirbt, kann im Januar weiterhin EMS-Training anbieten.


Mehr Infos: EMS-Ausbildungen