Fachkundenachweis für EMS-Anbieter

Die Durchführung von EMS-Anwendungen ist gemäß der aktualisierten Strahlenschutzverordnung nur noch Trainerinnen und Trainern mit zertifizierter „Fachkunde EMF“ erlaubt. Wie man diesen Nachweis erhält:

 

Nachweis „Fachkunde EMF“ zur Stimulation gemäß NiSV*

Zukünftig dürfen nur noch Personen EMS-Training anbieten, die über die erforderliche „Fachkunde EMF“ (EMF = Elektromagnetische Felder) verfügen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in EMS-Studios müssen entsprechend den neuen Anforderungen weitergebildet werden, um weiterhin EMS-Training als Trainingsform einsetzen zu dürfen.

Schulung bei der BSA-Akademie, Zertifizierung durch die BSA-Zert

Die nach der Strahlenschutzverordnung geforderte Schulung kann im Rahmen des Lehrgangs „EMS-Trainer/in“ bei der BSA-Akademie absolviert werden. Die Teilnehmenden erwerben damit die gesetzlich vorgeschriebenen Kompetenzen, die bei einer Erstzertifizierung zur „Fachkunde EMF“ zur Stimulation gemäß NiSV nachgewiesen werden müssen. Die Zertifizierung „Fachkunde EMF“ zur Stimulation durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle BSA-Zert erfolgt direkt im Anschluss an den Lehrgang.

TIPP: Die BSA-Akademie wird zukünftig auch die gesetzlich geforderte Aktualisierung der „Fachkunde EMF“ alle fünf Jahre in Form einer eintägigen „Fortbildung EMS-Trainer/in“ anbieten. Zugelassen sind Personen mit einem Nachweis über den Abschluss „EMS-Trainer/in“ inkl. gültigem Fachkundenachweis. Die anschließende Rezertifizierung erfolgt über die BSA-Zert.

 

Alle Infos:
EMS-Ausbildungen

*NiSV = Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen