Die Bundesregierung möchte die Nutzung von Gesundheits-Apps attraktiver und sicherer machen und dafür sorgen, dass auch wirtschaftlich weniger gut gestellte Menschen solche Apps nutzen. Dadurch soll zum Beispiel das Management von bestehenden chronischen Erkrankungen durch digitale Blutzuckertagebücher oder Erinnerungs-Apps für die Medikamenteneinnahme erleichtert und verbessert werden. Um diese Ziele zu erreichen, hat das Bundeskabinett den Entwurf für das „Digitale Versorgung-Gesetz“ (kurz: DVG) verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass Gesundheits-Apps von Ärzten verordnet werden können und die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Konkret spricht das Gesetz von digitalen Gesundheitsanwendungen, die die „Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen (…) unterstützen“. In Anbetracht weit verbreiteter chronischer Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder Bluthochdruck, die ein dauerhaftes und enges Monitoring erfordern, erscheint das Gesetz als wichtiger Beitrag insbesondere zur Tertiärprävention.
Damit die Apps verordnet werden können, ist es für deren Hersteller notwendig, dass sie die Apps beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hinsichtlich Datenschutz, -sicherheit und Funktionalität prüfen lassen. Ist dies gegeben, werden die Kosten für die App ein Jahr lang vorläufig von den gesetzlichen Kassen erstattet. Binnen dieses Jahres muss der Hersteller beim Bundesinstitut nachweisen, dass sein Produkt die Versorgung der Patienten verbessert. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass die Hersteller die Apps zwar zügig auf den Markt bringen können, dass aber andererseits auch eine Qualitätsprüfung stattfindet.
Für Betroffene ist wichtig zu wissen, dass sie nur mit ärztlicher Verordnung Anspruch auf die Kostenerstattung durch ihre Krankenkasse haben. Ein bloßes Herunterladen der App aus einem der üblichen „Stores“ im Netz und ein Einreichen der Rechnung ist nicht ausreichend.
Für Patienten wie Behandler können sich durch die Nutzung von Apps im Rahmen des Krankheitsmanagements Vorteile ergeben, so können Patienten z. B. selbst engmaschigere Messungen vornehmen oder sich besser an Medikamentenpläne halten. Für die Behandler ergeben sich Vorteile beim Zugriff auf die Daten und die Kommunikation mit den Patienten.
Allerdings haben Studien, wie zum Beispiel die große CHARISMA-Studie (Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps) von 2016, auch gezeigt, dass die Nutzung von Gesundheits-Apps kein Selbstläufer ist. So wird beispielsweise oft im Zusammenhang mit Gesundheits-Apps kritisiert, dass in deren Entwicklung keine medizinischen Fachleute bzw. Präventionsfachleute eingebunden seien und dass die Apps somit ihr volles Potential nicht ausschöpfen könnten. Auch an dieser Stelle wird deutlich, wie wichtig es ist Fachkräfte auszubilden, die umfassende Kompetenzen im Feld der Prävention und Gesundheitsförderung besitzen. Zudem wird es zukünftig wichtiger werden, diese Gesundheitskompetenzen mit Informatik Know-how zu verbinden.
Mit der BSA-Akademie zum Gesundheitscoach
Der Lehrgang Gesundheitscoach ist speziell auf das Thema „Änderung des Gesundheitsverhaltens“ u. a. mit Fokus auf der Bewegungsförderung zugeschnitten. Hier lernen die Teilnehmer praxisnah mit Hilfe von evidenzbasierten Methoden und Instrumenten, wie Sie Menschen zur Aufnahme von gesundheitswirksamer körperlicher Aktivität motivieren und diese hinsichtlich einer dauerhaften Ausübung zielgerichtet unterstützen können. Die Maßnahmen der Bewegungsförderung sind dabei sowohl auf die Betreuung von einzelnen Kunden als auch auf den Anwendungsbereich von verschiedenen Lebenswelten und Zielgruppen, wie z. B. Senioren in Kommunen, ausgerichtet.