Mit der Strahlenschutzverordnung (NiSV) ändern sich die Anforderungen an den Betrieb für alle gewerblichen Anbieter von EMS-Training. Demnach dürfen nach dem 31. Dezember 2021 nur noch diejenigen Personen EMS-Training am Kunden anwenden, die nachweislich über die erforderliche „Fachkunde EMF“ (EMF = Elektromagnetische Felder) verfügen.
Zudem besteht die Möglichkeit, sich durch eine Zertifizierung als Qualitätsanbieter zu positionieren. Am Montag, dem 1. März, beantworten Florian Kündgen (DSSV), Thomas Lörscher (BSA-Akademie) und Roman Baquet (BSA-Zert) Fragen rund um die Themen Strahlenschutzverordnung und Zertifizierung.
Alle Infos und Anmeldung: Online-Seminar