Kostenfreies Online-Seminar: Wichtige Fakten für alle EMS-Anbieter

Was ändert sich mit der Strahlenschutzverordnung (NiSV)? Welche Nachweise sind freiwillig, welche verpflichtend? Diese und weitere Fragen werden am 1. März im kostenfreien Online-Seminar des DSSV beantwortet!

 

Mit der Strahlenschutzverordnung (NiSV) ändern sich die Anforderungen an den Betrieb für alle gewerblichen Anbieter von EMS-Training. Demnach dürfen nach dem 31. Dezember 2021 nur noch diejenigen Personen EMS-Training am Kunden anwenden, die nachweislich über die erforderliche „Fachkunde EMF“ (EMF = Elektromagnetische Felder) verfügen.

Zudem besteht die Möglichkeit, sich durch eine Zertifizierung als Qualitätsanbieter zu positionieren. Am Montag, dem 1. März, beantworten Florian Kündgen (DSSV), Thomas Lörscher (BSA-Akademie) und Roman Baquet (BSA-Zert) Fragen rund um die Themen Strahlenschutzverordnung und Zertifizierung.

Alle Infos und Anmeldung:  Online-Seminar