Mitarbeiter weiterbilden – mit bis zu 100 % Förderung

Unternehmen können ihre Mitarbeiter mit ausgewählten Lehrgängen der BSA-Akademie umfassend qualifizieren und sich eine Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgeltes sichern – auch für Beschäftigte in Kurzarbeit.

 

Wer seine Mitarbeiter in Kurzarbeit weiterqualifiziert, erhält 50 % der Sozialversicherungsbeiträge* für den jeweiligen Kalendermonat zurück – zusätzlich zur Förderung. Auch wenn bereits vor der Kurzarbeit eine geförderte Weiterbildung begonnen wurde, ist eine Unterbrechung nicht erforderlich. Geht die Weiterbildung über den Bezug von Kurzarbeitergeld hinaus, kann sie dennoch beendet werden.

 

Bundesagentur für Arbeit fördert BSA-Lehrgänge

Die BSA-Akademie ist mit der Zertifizierung als Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) durch die QUACERT für die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit zugelassen.

Folgende Lehrgänge werden gefördert:

Die genannten Weiterbildungen erfüllen mit jeweils mehr als 120 Unterrichtseinheiten eine wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung.

Das Service-Center der BSA-Akademie berät Sie gern!

Weitere Infos: Förderung bis zu 100 % – auch für Beschäftigte in Kurzarbeit

 

* Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Rückzahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu erhalten.