Wer seine Mitarbeiter in Kurzarbeit weiterqualifiziert, erhält 50 % der Sozialversicherungsbeiträge* für den jeweiligen Kalendermonat zurück – zusätzlich zur Förderung. Auch wenn bereits vor der Kurzarbeit eine geförderte Weiterbildung begonnen wurde, ist eine Unterbrechung nicht erforderlich. Geht die Weiterbildung über den Bezug von Kurzarbeitergeld hinaus, kann sie dennoch beendet werden.
Bundesagentur für Arbeit fördert BSA-Lehrgänge
Die BSA-Akademie ist mit der Zertifizierung als Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) durch die QUACERT für die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit zugelassen.
Folgende Lehrgänge werden gefördert:
- Fitnesstrainer/in-B-Lizenz
- Fitnesstrainer/in-A-Lizenz
- NEU: Trainer/in-A-Lizenz Kraft- und Functional Training
- Fitnessfachwirt/in
- Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung
Die genannten Weiterbildungen erfüllen mit jeweils mehr als 120 Unterrichtseinheiten eine wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung.
Das Service-Center der BSA-Akademie berät Sie gern!
Weitere Infos: Förderung bis zu 100 % – auch für Beschäftigte in Kurzarbeit
* Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Rückzahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu erhalten.