NEU: EMS-Trainer/in inkl. Basisqualifikation – bis zu 100 % Förderung sichern

Unternehmen können jetzt ihre Mitarbeiter zum/zur „EMS-Trainer/in“ zum Erwerb der Fachkunde EMF* gemäß NiSV** inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Basisqualifikation (z. B. „Fitnesstrainer/in-B-Lizenz“) bei der BSA-Akademie qualifizieren und sich eine Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten sichern – auch für Beschäftigte in Kurzarbeit.

 

Die BSA-Akademie ist mit der Zertifizierung als Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) durch die QUACERT für die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit zugelassen. Dies bedeutet, dass die Lehrgangsgebühren ausgewählter BSA-Qualifikationen bis zu 100 % förderfähig sind. Ab sofort zählt auch die BSA-Aufbauqualifikation „EMS-Trainer/in“ zu den förderfähigen Qualifikationen:

Die genannten Weiterbildungen erfüllen mit jeweils mehr als 120 Unterrichtseinheiten eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung.

Das Service-Center der BSA-Akademie berät Sie gern persönlich zu den Möglichkeiten einer Förderung!

Weitere Informationen: Förderung bis zu 100 % – auch für Beschäftigte in Kurzarbeit

 

* EMF = Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte)

** NiSV = Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen