Die BSA-Akademie ist mit der Zertifizierung als Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) durch die QUACERT für die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit zugelassen. Dies bedeutet, dass die Lehrgangsgebühren ausgewählter BSA-Qualifikationen bis zu 100 % förderfähig sind. Ab sofort zählt auch die BSA-Aufbauqualifikation „EMS-Trainer/in“ zu den förderfähigen Qualifikationen:
- NEU: EMS-Trainer/in
- Fitnesstrainer/in-B-Lizenz
- Fitnesstrainer/in-A-Lizenz
- Trainer/in-A-Lizenz Kraft- und Functional Training
- Fitnessfachwirt/in
- Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung
Die genannten Weiterbildungen erfüllen mit jeweils mehr als 120 Unterrichtseinheiten eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung.
Das Service-Center der BSA-Akademie berät Sie gern persönlich zu den Möglichkeiten einer Förderung!
Weitere Informationen: Förderung bis zu 100 % – auch für Beschäftigte in Kurzarbeit
* EMF = Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte)
** NiSV = Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen