Nudging als Weg zu gesunden Entscheidungen im Unternehmen

Der Einsatz von Nudges im Kontext von Prävention und BGF findet bislang nur äußerst begrenzt statt. Der iga.Report 38 hat nun klare Kriterien für den Einsatz von Nudges in diesem Handlungsfeld benannt und somit eine Legitimation gegeben.

 

Der iga.Report 38 arbeitet das Konzept des „Nudging“ für das Anwendungsgebiet von Prävention und Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) auf, da dieser verhaltenstheoretische Ansatz in diesem Anwendungsgebiet noch kaum konzeptionell betrachtet wurde. Dabei handelt es sich um einen Ansatz, der in vielen Handlungsfeldern diskutiert wird und dessen verhaltensökonomischer Unterbau gar 2017 mit dem Wirtschaftsnobelpreis ausgezeichnet wurde.

Die Eigenschaft freie und rationale Entscheidungen zu treffen, wird dem Individuum generell zugeschrieben; jedoch zeigt sich in vielen Lebensbereichen, dass Menschen nicht nur irrational, sondern auch ihren eigenen Interessen zuwiderhandeln. Dieses Problem zeigt sich auch hinsichtlich Arbeitsschutz und BGF: diese haben in Betrieben das Ziel, den Mitarbeitern gesundes Arbeiten zu ermöglichen. Die dafür ergriffenen Maßnahmen haben jedoch oft das Defizit, dass die angesprochenen Personen sich, trotz besserem Wissen, nicht für die gesündere Alternative entscheiden. Hier setzt der Nudging-Ansatz an: durch „sanfte Stupser“ (Nudges) soll die Auswahl der gesunden Alternative erleichtert werden. Wichtig ist hierbei, dass ein Nudge weder ein Verbot darstellt (also Handlungsoptionen ausgeschlossen werden), noch mit einem größeren finanziellen Gewinn einhergeht. Die Zielperson hat weiter verschiedene Auswahlmöglichkeiten, aber durch eine Veränderung des Entscheidungskontexts wird die Auswahl der gesunden Alternative erleichtert.

In der Praxis sieht das dann beispielsweise so aus, dass die Entscheidungsalternative „Aufzug vs. Treppe“ in einer Firma derart gestaltet wird, dass die Hinweisschilder auf den Aufzug deutlich verkleinert werden und die Schilder für die Treppe entsprechend prominenter dargestellt werden. Somit haben die Mitarbeiter immer noch beide Alternativen, sie werden aber deutlicher mit der bewegungsfördernden Variante „Treppe“ konfrontiert. Ein alternatives Beispiel wäre, dass der Süßwarenautomat in einer Kantine in einer versteckten Ecke aufgestellt wird. Auch der Einbezug spielerischer Elemente (Gamification) in Gesundheitsmaßnahmen, wie die Gestaltung von Wettbewerben, die die Umsetzung gesunden Verhaltens mit Spaß ausfüllen, sind eine Gestaltungsmöglichkeit für Nudges.

Bei allen Nudging-Bemühungen im Unternehmen ist die Einbindung der Nudges in ein umfassendes Konzept von enormer Bedeutung. Einzelne, wenn auch gut gemeinte, Nudges erreichen nicht die Wirksamkeit wie ein systematisch aufgebautes Konzept, das auf einer Zieldefinition und einer Bestandsanalyse aufbaut und um eine Evaluationsphase ergänzt wird.

Durch ein solch systematisches Vorgehen und eine Einbindung der Nudges in ein umfassendes Konzept zur Betrieblichen Gesundheitsförderung, kann auch den Kritikpunkten die an Nudges geäußert werden, begegnet werden: durch eine hohe Transparenz und eine Einbeziehung der Zielpersonen kann dem Vorwurf einer Fremdsteuerung beziehungsweise Manipulation entgegengewirkt werden.

 

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