Prozessberater für Betriebliches Eingliederungsmanagement Online-Anmeldung

Sie unterstützen Betriebe beim Aufbau und bei der Verstetigung eines für den Arbeitgeber verpflichtenden Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX. Sie beraten bei Fragen zur Prozessgestaltung, Strukturbildung sowie zur Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung des BEM.

vor Ort
digital
Abschluss
Prozessberater für Betriebliches Eingliederungsmanagement
Anerkennung
in Antragstellung
Dauer
3 Tagen Präsenzphase
Gebühr
1.198,00 € (2 Raten zu je 599,00 €) oder 1.314,00 € (9 Raten zu je 146,00 €)
Prüfung
Zulassung
  • Teilnahme an der Präsenzphase
Art
  • Präsentation
Zusatzinfo

Weitere Infos finden Sie unter Betriebliches Eingliederungsmanagement

Qualifikationsstufe
Basisqualifikation
Die Ausbildung führt zum Erwerb von Kenntnissen, die zur Berufsaufnahme befähigen bzw. einen Berufswechsel vorbereiten.
Förderung

Es stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Downloads
Online-Anmeldung

Termine

Für die Qualifikationen der BSA-Akademie stehen jährlich viele hundert Termine an den Lehrgangszentren in Deutschland (bundesweit) und Österreich zur Auswahl. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Termine des gewählten Lehrgangs.

Ziel

Der Lehrgang qualifiziert die Teilnehmer zum Aufbau eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Rechtskonform, branchenunabhängig und praxisnah. Die Teilnehmer werden befähigt, Betriebe zur Prozessgestaltung, Strukturbildung sowie zur Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung des BEM zu beraten.

Beschreibung

Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind ein wichtiger ökonomischer Faktor für Betriebe. Aufgrund des demografischen Wandels, der Zunahme an nichtübertragbaren Krankheiten sowie der Fachkräfteverknappung gewinnt insbesondere das BEM zunehmend an Bedeutung. Nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten nach längerer Erkrankung ein BEM anzubieten.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Den genauen Ablauf und die Inhalte des BEM gibt § 167 Abs. 2 SGB IX jedoch nicht vor. Daher benötigen viele Betriebe Unterstützung, um den spezifischen Ablauf und die inhaltliche Ausgestaltung eines BEM festzulegen. BEM-Prozessberater unterstützen Betriebe dabei, ein BEM systematisch aufzubauen und auf die jeweiligen Bedingungen im Betrieb abzustimmen.

Zielgruppe/Vorbildung

Der Lehrgang richtet sich insbesondere an:

 

Verantwortliche/Beteiligte im BEM

Fachkräfte im Gesundheitswesen/-management

Berater im Gesundheitswesen/-management

Personalverantwortliche

Führungskräfte

Betriebs-/Personalratsmitglieder

Schwerbehindertenvertretungen

 

Für die Teilnahme am Lehrgang sind theoretische und/oder praktische Vorkenntnisse im Themengebiet sinnvoll.

Inhalte

Eine detaillierte Übersicht der Inhalte können Sie sich hier verschaffen. Bei tiefergehenden Fragen berät Sie das BSA-Service-Center (service-center@bsa-akademie.de oder +49 681 6855 143) gern persönlich und individuell.

  1. Rahmenbedingungen und Grundlagen eines BEM
    • Rechtlicher Rahmen des BEM
    • Ziele des BEM
    • Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen
    • Anlässe für Arbeitsunfähigkeit
  2. BEM-Prozessberatung
    • Beratungsanforderung und Ziele
    • Rolle des Prozessberaters
    • Kommunikation und Gesprächsführung als Erfolgsfaktoren
  3. BEM-Prozessgestaltung
    • Konzeption und Vorbereitung BEM-Verfahren
    • BEM-Einleitung
    • BEM-Umsetzung
    • BEM-Abschluss
  4. Fallbeispiele
    • Bearbeitung von praktischen Beispielen, um die Brücke zwischen Theorie und Praxis zu schlagen und reale Beratungssituationen nachzustellen

Empfohlene Weiterbildungen

(Ergänzend zu dem hier beschriebenen Lehrgang)